AGB

  1. Geltung dieser AGB; Art und Umfang der Leistung
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreisel GmbH, gelten für sämtliche Leistungen von der Kreisel GmbH auf Grund eines Einzelvertrages zwischen Kreisel GmbH und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Es können Dienstleistungen beauftragt werden, insbesondere

Wartung der Kleinkläranlage
Reperatur der Kleinkläranlage
Unterstützung bei der Reperatur der Kleinkläranlage
Wasseranalyse
Informationen über gleistete Wartungen
1.2 Angebote und Preise werden von der Kreisel GmbH direkt mit dem Kunden ausgehandelt

1.3 Tätigkeiten die nicht durch die Kreisel GmbH gedeckt sind, z.B. Reperatur von Elektronikschaltungen, werden von einem Fachhändler durchgeführt.

1.4 Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Im Falle von Angeboten der Kreisel GmbH an den Kunden sind diese für die Dauer von 5 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nicht etwas anderes geregelt ist. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist an (schriftlich, per Telefax oder E-Mail), kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande.

1.7 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn die Kreisel GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.8 Im Falle von Widersprüchen haben Bestimmungen im Einzelvertrag Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.

1.9 Kreisel GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung ganz oder zum Teil Dritter zu bedienen.

  1. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    2.1 Der Kunde wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm obliegenden und vereinbarten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen.
  2. Vergütung
  3. Änderungsverlangen
    4.1 Der Kunde kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kreisel GmbH verlangen, es sei denn, dies ist für die Kreisel GmbH unzumutbar.
  4. Nutzungsrechte
  5. 6. Besondere Bestimmungen für Kreisel GmbH Arbeitspackete
    6.1 Der Leistungsinhalt der „Arbeitspackete“ der Kreisel GmbH ergibt sich aus dem Einzelvertrag.

6.2 Es gilt die einzelvertraglich vereinbarte Vergütung. Die Zahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan des Einzelvertrags.

6.3 Mangelhaftung

Die Kreisel GmbH stellt keine Hardware her, die Kreisel GmbH tritt als Zwischenhänder auf und ist Ansprechpartner und Mittler für Mängel.

6.3.1 Für Mangelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe: Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mangelansprüche; Mangelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Leistungen, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Kreisel GmbH ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist; Mangelansprüche erstrecken sich nicht auf Hardware, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. Hat die Kreisel GmbH dem Kunden vor Vertragsschluss Hardware zum Test überlassen, umfasst die Mangelhaftung diejenigen Mängel nicht, die in der Testzeit entdeckt worden sind oder grob fahrlässig vom Kunden nicht entdeckt wurden. Dies gilt nicht, soweit sich der Kunde die Mangelbeseitigung ausdrücklich vorbehält oder ein Mangel von der Kreisel GmbH arglistig verschwiegen wurde. Nacherfüllungsleistungen der Kreisel GmbH führen nicht zum Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 BGB; die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Abnahme (bzw. ab Teilabnahme, sofern Teilabnahme vereinbart ist), dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder Arglist. Während des Laufs der Frist wird der Anbieter berechtigte Mängel durch zweifache Nacherfüllung beseitigen und zwar, nach seiner Wahl, entweder durch Mangelbeseitigung oder durch Ersatzherstellung.

6.3.2 Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 6.3.1 umfassen keine Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 7.

6.3.3 Mangelmeldungen des Kunden müssen unverzüglich erfolgen und die Auswirkungen beschreiben. Der Kunde stellt alle zur Mangeldiagnose erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung und unterstützt die Kreisel GmbH bei der Behebung der Mängel.

6.3.4 Hat der Kunde Mangelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Mangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die Kreisel GmbH dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

6.4 Abnahme Beauftragte Werkleistungen unterliegen der Abnahme. Der Kunde wird die Leistung nach Übergabe prüfen und Mängel unverzüglich melden. Er wird die Abnahme erklären, soweit die Leistungen keine abnahmehinderlichen Mängel aufweisen.

  1. Haftung
    Für alle vertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen die Kreisel GmbH für Pflichtverletzungen von der Kreisel GmbH oder einen seiner Erfüllungsgehilfen gelten folgende Regelungen:

7.1 Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Kreisel GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Im Übrigen gilt Folgendes: Die Haftung bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist auf den Auftragswert begrenzt. Bei Verlust von Daten und vorsätzlichen oder fahrlässigen Schäden haftet die Kreisel GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Wartung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Anlagenfunktion erforderlich gewesen wäre. 7.3 Die in Ziffer 6.1 und 6.2 aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei einem Garantieversprechen, soweit bzgl. Letzterem in der Garantieerklärung nichts anderes geregelt ist

  1. Laufzeit, Kündigung
    8.1 Der Einzelvertrag wird wirksam mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit. Ist der Einzelvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
    9.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Kreisel GmbH anerkannt ist. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Kreisel GmbH bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

9.2 Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung
    10.1 Der Kunde trägt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sorge und er sorgt dafür, dass die Kreisel GmbH alle relevanten Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

10.2 Der Kunde und die Kreisel GmbH sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Kreisel GmbH. Die Vertragssprache ist deutsch.

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